Aus der Gemeinderatsarbeit

Attraktivität des Ortskerns vernünftig steigern

05.07.20 –

Die Steigerung der Attraktivität des innerörtlichen Raums ist ein besonderes Anliegen von Gemeinderat und Verwaltung, unterstützt sie doch unser Motto einer lebens- und liebenswerten Gemeinde. Unter diesem Aspekt wurde in der letzten Gemeinderatssitzung besprochen, wie die Ausgestaltung des Grundstücks Hauptstraße 51 und 53 aussehen könnte.

Vorüberlegungen wurden bereits von dem Planungsbüro Wick und Partner durchgeführt, die verschiedene Planvarianten unter Berücksichtigung der anliegenden Gastronomie durchführten. In unserem Plädoyer konnten wir feststellen, dass sich die Diskussion bereits vom ersten Beitrag an in die richtige Richtung gedreht hatte. Letztendlich wurde, anstatt dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung, einen Biergarten im vorderen Bereich des Grundstücks anzusiedeln, zu folgen, entschieden, detailliertere Studien anfertigen zu lassen.

Natürlich ist die Entwicklung des innerörtlichen Raums eine wichtige Angelegenheit. Und jeder wird sich über die Existenz eines Biergartens freuen, der die Attraktivität des Quartiers steigern würde. Hier ist die soziale Komponente unübersehbar. Und das passte auch zum Tagesordnungspunkt, bei dem es um einen offenen Treff in Mühlhausen – auch eine soziale Angelegenheit – ging.

Zum jetzigen Zeitpunkt können wir dem vorgelegten Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Der Einfachheit halber unterbreiteten wir keinen alternativen Beschlussvorschlag, sondern schlossen uns dem bereits in unserem Sinne formulierten Vorschlag der CDU an. Wir wurde in zwei zusätzlichen Punkten deutlich: Die Vorlage der Verwaltung erweckte den Eindruck, dass die Gemeinde eine Bauplanung einer Person der Privatwirtschaft finanziert. Das geht natürlich gar nicht. Herr Schmitt hatte das dankenswerterweise durch seine verbalen Ausführungen klargestellt. Hier bitten wir um zukünftig klare und eindeutige Formulierungen der Unterlagen!

Das hier diskutierte Grundstück wurde vor zwei Jahren erworben. Auf das Bebauungsgebiet „Ortsmitte III“ wurde damals eine Veränderungssperre gelegt. Diese läuft nach geltendem Recht zwei Jahre. Sie muss also verlängert werden, will sich die Gemeinde ihre Gestaltungsoptionen offenhalten. Dazu gehört auch sicherzustellen, dass eine in die Wand des Lokals gebrochene Tür nicht verhindert, dass zukünftig ein Gebäude auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden kann. Die Gemeindeverwaltung nahm die Aufgabe an, die Verlängerung der Veränderungssperre zu beantragen. Damit wurde in dieser Sitzung zwar keine Entscheidung für eine konkrete Baumaßnahme auf dem Grundstück in bester Lage in der Ortsmitte getroffen, wir haben uns aber die Möglichkeiten eröffnet, sorgfältig eine vernünftige und nachhaltige Lösung zu entwickeln.

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2020 | Gemeinderat | Soziales & Vereine