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14.08.20 –
Aufgrund neuer Erkenntnisse bezüglich der möglichen Räumlichkeiten für den „Offenen Treff Mühlhausen“ stand der Punkt erneut auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung. Frau Heidi Meyer vom Familienzentrum St. Nikolaus hielt einen umfassenden, fundierten und auf die Gegebenheiten in Mühlhausen zugeschnitten Vortrag zu diesem Thema.
Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt dankte GRin Rebecca Opluschtil Frau Meyer für den Vortrag und Frau Hoffmann für ihre Ausführungen, die beide nochmals die Möglichkeiten und Vorteile, aber auch Gelingensbedingungen für den „Offenen Treff Mühlhausen“ ausführlich vorgestellt hatten. Rebecca Opluschtil machte erneut deutlich, dass sich die Fraktion der GRÜNEN für die Einrichtung des Offenen Treffs aussprächen und erläuterte, dass sie die Gründe dafür bereits in der Gemeinderatssitzung vom 25.06.20 ausführlichst dargelegt habe.*
Die Vorteile für die Gemeinde – und nicht nur für junge Familien – lägen klar auf der Hand und seien im Vortrag nochmals deutlich geworden, daher begrüße sie die erneute Aufnahme des Punktes in die Tagesordnung. Jedoch müsse sie auch wie ihre Vorrednerin mahnen, die im Gemeinderat gefassten Beschlüsse grundsätzlich einzuhalten. In der letzten Sitzung war der Punkt „Offener Treff Mühlhausen“ zunächst an den Ausschuss für Kulturelles und Soziales verwiesen worden. Die in diesem Beschluss beinhaltete Ausarbeitung eines pädagogischen Konzepts durch den Ausschuss ohne eine entsprechende Fachkraft sähe sie jedoch kritisch und erachte sie als nicht zielführend. Wie im Vortrag und beim Fachtag im vergangenen Jahr an verschiedenen Beispielen deutlich geworden war, müsse das Konzept eines offenen Treffs Schritt für Schritt am Bedarf orientiert wachsen und von einer pädagogischen Fachkraft betreut und weiterentwickelt werden, nur wenn sich das Konzept am tatsächlichen Bedarf orientiert und nicht „von oben“ herab vorgegeben wird, würde es tatsächlich nachhaltig angenommen werden. Daher erachte sie es als für sinnvoll, in diesem Punkt nicht dem Beschluss der letzten Gemeinderatssitzung zu folgen, sondern bereits jetzt die Weichen für den Offenen Treff Mühlhausen zu stellen. Die Zeit sei günstig dafür, der Konsens über das Thema „Offener Treff“ sei bereits in der letzten Gemeinderatssitzung da gewesen, die Nachfrage sei da und werde dank neuer Baugebiete sicherlich weiter wachsen, eine erste Fachkraft habe Interesse bekundet daran mitzuarbeiten, mögliche Räumlichkeiten seien bekannt und die Vorteile für die Gemeinde – auch zur Weiterentwicklung einer „Sozialen Mitte“ – lägen auf der Hand. GRin Rebecca Opluschtil plädierte daher für die Fraktion der GRÜNEN dafür, die einzelnen Elemente des Beschlussvorschlages aufzusplitten und bereits jetzt den Weg für den Offenen Treff Mühlhausen zu ebnen. So könne die Einrichtung eines Offenen Treffs bereits jetzt beschlossen werden und das Projekt weiter voran getrieben und nicht im Sande verlaufen gelassen werden. Im sinnvollen zweiten Teil solle der Rat auch bereits jetzt der Ausschreibung und Einstellung einer pädagogische Fachkraft zustimmen. Diese Fachkraft können dann gemeinsam mit der Verwaltung ein räumliches und pädagogisches Konzept entwickeln und dem Gemeinderat oder dem Ausschuss für Kulturelles und Soziales in einer Herbst 2020 Sitzung vorstellen. Dem Vorschlag wurde gefolgt.
*Siehe Gemeinderundschau Nr. 28 oder www.gruene-muehlhausen.de/bericht-aus-der-gemeinderatssitzung-vom-25-06-20/
Kindergartengebühren – Antrag auf Prüfung einer Sozialen Staffelung
Zum Tagesordnungspunkt „Anpassung der Kindergartengebühren 2020/2021“ und der vorgeschlagenen Erhöhung nahm GRin Rebecca Opluschtil für die GRÜNEN Stellung und führte zunächst einige allgemeine Aspekte zum Thema Kindergartengebühren an, um dann zusammen mit der SPD einen weiteren Antrag auf Prüfung einer Sozialen Staffelung zu formulieren.
Zu Beginn führte sie aus, dass der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte folgend jeder ein Recht auf Bildung habe. Dies schließe auch die frühkindliche Bildung, also den Kindergarten, bzw. Krippe, mit ein, daher sollte im Sinne der Chancengleichheit jedes Kind Zugang und Anrecht auf einen kostenlosen Krippen-/Kindergartenplatz haben. Jedoch seien auch die finanziellen Belange und Zwänge der Kommune hinlänglich bekannt und müssten berücksichtigt werden. Zu Beginn der Sitzung habe Herr Lang diese ja im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nochmals ausführlich erläutert; dafür dankte sie ihm herzlich.
Des weiteren führte R. Opluschtil an, dass eine Erhöhung der Kindergartengebühren nicht gleich mehr Einkommen für die Erzieherinnen bedeute, daher stünde das folgende Statement zu den Kindergartengebühren in keinem Zusammenhang mit der Wertschätzung des Berufes des/r Erzieher*in. Die letzten Monate der Pandemie hätten vielmehr nochmals deutlich gemacht, dass leider die „systemrelevanten“ Berufe, zu denen auch Erzieher gehören, trotz ihrer Bedeutung für die Gesellschaft oftmals zu schlecht bezahlt würden und Gehaltserhöhungen weitaus angemessener seien als vom Balkon Beifall zu klatschen.
Die Pandemie habe Familien oftmals über Gebühr belastet, auch die Bundesregierung habe dies erkannt und mit dem Notfall-Kinderzuschlag versucht hier finanzielle Abhilfe zu schaffen, die von der Gemeinde vorgeschlagene Erhöhung der Kindergartengebühren würde nun wieder in die genau gegenteilige Richtung gehen und die Familien trotz der vermeintlich geringen Erhöhung von 1,9% weiter belasten. Die von ihr vorgestellten reellen Zahlen am Beispiel von einer Familie mit 2 Kindern verdeutlichten diesen Aspekt. Viele Familien könnten sich bereits jetzt schon keinen Krippen- oder Ganztagesplatz leisten, obwohl sie einen bräuchten.
Des weiteren führte sie aus, dass der Gemeinde- und Städtetag lediglich Empfehlungen zur Höhe der Kindergartengebühren ausspräche und diese nicht bindend seien, jede Kommune könne selbst priorisieren und die Gebühren festlegen. Sie plädierte daher dafür, dass die Kommunen den finanziellen Zwang nicht einfach an das schwächste Glied in der Kette – die Familien – weiter geben sollten, sondern sich viel mehr an die Landesregierung zur besseren finanziellen Ausstattung der Kommunen wenden oder eigene weitere Mittel und Wege generierenmüssten, um den kommunalen Haushalt auf breiten Schultern zu stärken. So sei es z.B. nicht nur volkswirtschaftlich effektiver, sondern auch für die Kommune finanziell attraktiver, wenn beide Elternteile (mehr) arbeiten könnten, da so auch der Einkommenssteueranteil der Gemeinde steigen und mehr Geld in die kommunalen Kassen spielen würde.
Nach Betrachtung der Umstände und Argumente stelle sich daher die Frage nach einer für alle Seiten – Kommune und Eltern – verträgliche, sinnvolle und praktikable Lösung. Die Einführung einer wirklichen sozialen Staffelung, wie z.B. von der Stadt Heidelberg praktiziert, böte eine solche Möglichkeit.
Der dem Redebeitrag folgenden Antrag von GRÜNEN und SPD „Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung näher zu prüfen, ob eine Sozialstaffelung bei den Kindergartengebühren eingeführt werden kann“ stimmten bei 4 Enthaltungen alle Gemeinderäte zu.
Wir freuen uns auf eine konstruktive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Varianten einer wirklichen sozialen Staffelung der Kindergartenbeiträge in den verschiedenen Ausschüssen im Sinne besserer Bildungschancen für alle! (OR)
Kategorie
2020 | Gemeinderat | KIGA