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22.07.22 –
Einführung der Sozialstaffelung der Elternbeiträge ab Kindergartenjahr 2022/2023 – GRÜNES Wahlprogramm erfüllt
Rückblick Gemeinderatssitzung vom 21.07.22
Der fünfte Tagungsordnungspunkt der letzten Gemeinderatssitzung vom 21.07.22 befasste sich mit der Einführung einer einkommensabhängigen Sozialstaffelung der Elternbeiträge ab dem Kindergartenjahr 2022/2023. Die sogenannte „4-stufige Sozialregelung“ nach dem Mühlhausener Modell wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Der erste Schritt zur Einführung einer Sozialstaffelung, bzw. zur der Prüfung ihrer Einführung, war in der Juli-Gemeinderatssitzung 2020 getroffenen worden; den Antrag dazu hatten die GRÜNEN und SPD gestellt, er wurde von allen Fraktionen im Gemeinderat angenommen (vier Enthaltungen). Ziel ist es, eine für Familien verträglichere Gebührensatzung zu schaffen und insbesondere Familien mit geringerem Einkommen zu entlasten und ihre Teilhabe an den Betreuungs- und Bildungsangeboten in den Kindergärten und -krippen zu ermöglichen, bzw. zu vereinfachen. In der Klausurtagung und in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Verwaltung und Finanzen haben Verwaltung und Gemeinderat die Gelingensbedingungen und Zielsetzungen für die Einführung einer Sozialstaffelung der Elternbeiträge erörtert und mögliche Varianten und deren Umsetzung diskutiert und final auf den Weg gebracht.
Die beschlossene 4-stufige Sozialregelung sieht wie folgt aus:
1. Alle Familien erhalten – wie bisher – in der 1. Stufe den württembergischen „Mehr-Kind-Gebührennachlass“ (Württemberger Modell)
2. Ergänzend können die Familien – wie bisher – beim Landratsamt im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe eine bis zu 100%-Kostenübernahme nach Einkommensverhältnissen beantragen.
3. Nachrangig dazu wirkt – neu – die Mühlhausener Sozialstaffelung 1+2 mit Einkommensgrenzen, durch die Familien bei Unterschreitung Nachlässe von 20% bzw. 10% bekommen.
Für die Festlegung der Einkommensgrenzen des Mühlhausener Modells wird das vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichte durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Familien in Baden-Württemberg herangezogen. Da der aktuellste Wert in der Auflistung das Nettoeinkommen vom Jahr 2019 ist, ist es notwendig, die Einkommenswerte auf das Jahr 2022 hochzurechnen, um einen repräsentativen Wert zu erhalten. Dies erfolgte, in dem man die durchschnittliche Erhöhung der Einkommen der vergangenen sieben Jahre (2012-2019) ermittelte. Nach Auffassung der Verwaltung seien diese Einkommensgrenzen für die Anwendung bei der Sozialstaffelung zu hoch. Daher wurden diese Werte nach Beratungen im Ausschusses für Verwaltung und Finanzen nochmals prozentual gestaffelt und in der Gemeinderatssitzung vom 21.07.22 auch so verabschiedet. Darüber hinaus wurde der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen beauftragt, die Einkommensgrenzen für die Sozialstaffelung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Der Rat sprach sich dafür aus, dass Familien, die weniger als 50 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens verdienen, 20 Prozent Ermäßigung auf den Kindergartenbeitrag erhalten und diejenigen, die weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verfügung haben, 10 Prozent Ermäßigung auf den Kindergartenbeitrag erhalten.
Diese Grenzen sind wie folgt:
50 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens:
1-Kind-Familie – 1.923,33 €; 2-Kind-Familie – 2.136,55 €; 3 und mehr-Kind Familie – 2.039,09€
60% des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens:
1-Kind-Familie – 2.307,99€; 2-Kind-Familie – 2.563,86 €; 3 und mehr-Kind Familie – 2.446,91€
Die einkommensabhängige Sozialstaffelung kann nur in Anspruch genommen, wenn dafür ein Antrag gestellt wird. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Vorliegen eines Ablehnungsbescheides vom Landratsamt, Rhein-Neckar-Kreis. Im Antrag auf einkommensabhängige Sozialstaffelung an die Gemeinde Mühlhausen muss das gesamte Nettoeinkommen der Familie aufgeführt werden und durch geeignete Belege, wie Gehaltsabrechnung, ALG-Bescheid, Kindergeldbescheid, etc. nachgewiesen werden. Jeder Antrag wird von der Verwaltung detailliert geprüft werden.
Die kirchlichen Träger unserer Kindergärten und der Träger des künftigen Waldkindergartens (Postillion e.V.) werden das Mühlhausener Modell mittragen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt sprach für die Fraktion der GRÜNEN Gemeinderätin Rebecca Opluschtil, die die Einführung der Sozialstaffelung maßgeblich vorangetrieben hatte.
Sie bedankte sich eingangs ausdrücklich bei Frau Hoffmann und Frau Sommer, sowie der Kämmerei mit Herrn Lang und Herrn Schuhmacher, die sich diesem Projekt „einkommensabhängige Sozialstaffelung“ auf Seiten der Verwaltung mit Akribie, Sorgfalt und Engagement nach dem vom ersten Gemeinderatsbeschluss im Juli 2020 gewidmet hatten und in verschiedenen Sitzungen des Finanzausschusses und der Klausurtagung Varianten und Möglichkeiten aufgezeigt hatten.
Einen großen Dank richtete Rebecca Opluschtil aber auch an die anderen Fraktionen, die den damals von den GRÜNEN und SPD eingebrachten Antrag zur Prüfung der Einführung einer Sozialstaffelung mitgetragen hatten und in den verschiedenen Ausschusssitzungen äußerst konstruktiv gemeinsam um eine gute „Mühlhausener Lösung“ gerungen haben.
Für die Fraktion der GRÜNEN freute sie sich, dass man diesen wichtigen Schritt zur Entlastung unserer Familien mit geringerem Einkommen nun gemeinsam ginge. Sie erinnerte auch daran, dass die Einführung einer Sozialstaffelung der Kindergartenbeiträge bereits im GRÜNEN Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2019 enthalten gewesen und gefordert worden war, umso mehr freue sie sich nun über diesen Erfolg.
Mit der gefundenen 4-stufigen Mühlhausener Sozialregelung habe man eine für alle Seiten – Eltern und Verwaltung – eine zuträgliche und verlässliche Lösung gefunden. Die Zahlen des statistischen Landesamts seien eine verlässliche und transparente Grundlage. Die Tatsache, dass das Mühlhausener Modell erst nach einem vorliegenden Ablehnungsbescheid vom Landratsamt greife, trage den finanziellen Belangen der Kommune Rechnung. Wichtig sei jedoch, die vom Gemeinderat nun gesetzten Einkommensgrenzen regelmäßig und frühzeitig zu überprüfen und zu schauen, ob wir mit der eingeführten Sozialstaffelung auch tatsächlich die Familien erreichten, die man erreichen wolle – diejenigen mit kleinem und unterem mittlerem Einkommen. Gegebenenfalls müssten die Einkommensgrenzen angepasst werden, damit sich die eingeführte Mühlhausener Sozialregelung nicht in einen Papiertiger verwandele. (OR)
Kategorie
2022 | Finanzen | Gemeinderat | KIGA