Aus der Gemeinderatsarbeit

Landes-Förderprogramm für mobile Raumluftfiltergeräte an Schulen und Kindertageseinrichtungen

Möglichkeit auch für Mühlhäuser Einrichtungen nutzen

02.09.21 –

Die Sommerferien neigen sich dem Ende zu und viele Schüler*innen und deren Eltern – aber auch Lehrer*innen – fragen sich, welche Vorkehrungen an den Schulen getroffen wurden, um angesichts der Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus und der „Reiserückkehrwelle“ das Infektionsgeschehen zu beherrschen und den Unterricht in Schulen und die Betreuung in Kindertageseinrichtungen nach den Sommerferien im Schuljahr 2021/2022 möglichst ohne weitreichende Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Die Erfahrungen der Unterrichtsstunden in aufgrund der geöffneten Fenster eiskalten Räumen – trotz Winterjacken, Wärmflaschen und Fleecedecken – gefolgt von den wochenlangen Schulschließungen mit Distanzunterricht stecken allen Beteiligten noch zu gut in den Knochen. Die mit den Schulschließungen einhergehenden psychischen, emotionalen, sozialen und kognitiven Herausforderungen, Einbußen, Rückschritte und Langzeitfolgen für die Kinder, Jugendliche und deren Eltern, aber auch die ganze Gesellschaft, dürfen in diesem Zusammenhang der Pandemie nicht vergessen werden; zwar können sie hier nicht weiter erläutert werden, es gilt eine Wiederholung dieser aber unbedingt zu vermeiden. Eine sinnvolle und wirksame Ergänzung der bereits in den Schulen und Kindertageseinrichtungen etablierten Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen (u. a. Impfen, Testen, Masken), sind (mobile) Raumluftfiltergeräte. Mobile Raumluftfiltergeräte können regelmäßiges (Stoß-)Lüften nicht ersetzen, sondern senken mithilfe ihrer Funktion die Viruslast in den Räumen der Einrichtungen und machen somit ein sicheres, gemeinsames Lernen in Präsenz möglich.

Wer trägt die Kosten dafür? Gibt es Fördermöglichkeiten?

Das Land Baden-Württemberg stellt insgesamt 70 Millionen Euro zur Verfügung, um die Träger von Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und CO2-Sensoren zu unterstützen. Die Mittel verteilen sich auf bis zu 60 Millionen Euro für Schulen und etwa 10 Millionen Euro für Kindertageseinrichtungen. Das Land Baden-Württemberg trägt 50 % der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 EUR gedeckelt ist.

Als Vergleichsgröße die Kosten für ein förderfähiges Gerät:

Raumluftfiltergerät nutzbar für Räume bis 75 m²/190 m³ ca. 1.500 € plus MwSt.; Lautstärke <30 dB; Stromverbrauch 16 W/h

Raumluftfiltergerät nutzbar für Räume bis 160 m²/400m³ ca. 2.500 € plus MwSt.; Lautstärke je nach Betriebsstufe 32,9–48,7 dB; Stromverbrauch 29 W/h

Außer den Fördermitteln des Landes sollen bald auch Fördermittel des Bundes ergänzend zur Verfügung stehen. Von den 200 Millionen Euro, die der Bund bereitstellen will, entfallen nach Königsteiner Schlüssel etwa 26 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Dann stehen weitere Mittel zur Förderung zur Verfügung, die in das jetzige Förderprogramm eingespeist werden.

 

Was wird gefördert? Wie erfolgt die Vergabe der Fördermittel?

Förderfähig ist die Anschaffung und das Leasing/die Miete der mobilen Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche sowie nachrangig mobile Raumluftfiltergeräte für den Einsatz in Räumen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, so weit sie im Falle der Schule von Kindern der Klassen 1 bis 6 genutzt werden. Die förderfähigen Geräte werden in der Förderrichtlinie genau definiert. Die Vergabe der Mittel erfolgt in drei Meldezeiträumen. Im ersten, am 6. August angelaufenen und bereits abgeschlossenen Meldezeitraum, wurden feste Zusagen bei mobilen Raumluftfiltergeräten prioritär für Räumlichkeiten vergeben, die nur eingeschränkt belüftbar sind. Im zweiten, am 23. August angelaufenen und noch bis 16. September laufenden Meldezeitraum‚ werden zunächst wiederum Meldungen für eingeschränkt belüftbare Räume priorisiert. Danach werden die Meldungen für CO2-Sensoren berücksichtigt und danach dann Meldungen für nichteingeschränkt belüftbare Räume. Der letzte Meldezeitraum, der am 20. September beginnt und am 20. Dezember 2021 endet, ist dann ein offenes Verfahren, ein sogenanntes Windhundverfahren, in dem alle Meldungen zum Zug kommen, solange Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen. Weitere Infos zum Förderprogramm unter: https://km-bw.de/Kultusministerium,Lde/startseite/sonderseiten/luftfilter

 

Mobile Raumluftfiltergeräte und die Fördermöglichkeiten auf die Mühlhäuser Schulen angewandt

Die Räume der Schulen der Gemeinde Mühlhausen zählen mehrheitlich zu den Räumen mit „nicht eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit“, sie sind daher im zweiten und dritten Meldezeitraum förderfähig, wenn sie von den Klassen 1–6 genutzt werden. Aufgrund der Jahrgangsgrößen der Schulen in Mühlhausen, Rettigheim und Tairnbach sind das 20–24 Räume bzw. Raumluftfiltergeräte für die Fördermittel beantragt werden können. Bei erfolgreicher Antragsstellung übernimmt das Land 50 % der Kosten, die restlichen 50 % (ca. 22.000 €, Berechnungsgrundlage ist das oben als Beispiel angeführte Raumluftfiltergerät) sind vom Schulträger, also der Gemeinde‚ zu tragen.

 

Die Position der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

Wir sprechen uns für die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten zur Sicherung des gemeinsamen Lernens in Präsenz und Ergänzung der bereits etablierten Schutzmaßnahmen in den Bildungseinrichtungen aus. Begleitet natürlich von einer Antragsstellung für die Fördermittel des Landes. In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir bereits mehrfach in (Ausschuss-)Sitzungen und Besprechungen auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Thematik hingewiesen und für eine Beschlussfassung geworben. Nicht nur die Meldezeiträume für die Fördermittel des Landes haben – auch im Hinblick auf unseren kommunalen Haushalt – nun nochmals die zeitliche Dringlichkeit aufgezeigt, daher werden wir in den nächsten Tagen und Wochen weiter und mit Nachdruck das Gespräch mit der Gemeindeverwaltung und den anderen Gemeinderatsfraktionen suchen, um die Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten voranzubringen.

Kategorie

2021 | Gemeinderat | Ortsverband | Schulen