Aus der Gemeinderatsarbeit

Neugestaltung oder alter Wein in neuen Schläuchen?

Vereinsförderrichtlinie

16.07.20 –

Am 9. Juli fand auf Einladung der Gemeindeverwaltung eine Informationsveranstaltung für Vereine statt, um die Überarbeitung der Förderrichtlinie zu diskutieren. Vorgestellt wurde ein Vorschlag der Gemeindeverwaltung, worüber im Ausschuss für „Verwaltung und Finanzen“ bereits Vorgespräche stattgefunden hatten, der aber noch nicht im Gemeinderat beraten wurde. Die Mitglieder des Gemeinderates waren über diese Veranstaltung weder informiert noch waren sie dazu eingeladen.

Wie mehrfach berichtet, hatten wir GRÜNEN uns mit einer eigenen Facharbeitsgruppe in den vergangenen Monaten ebenfalls intensiv mit diesem Themenkomplex auseinandergesetzt, Gespräche geführt und zahlreiche Förderrichtlinien anderer Gemeinden evaluiert.

Daher haben wir einen eigenen Entwurf für die Neufassung der Vereinsförderrichtlinie in den Ausschuss für „Verwaltung und Finanzen“ eingebracht.

Ein besonderes Merkmal unseres Vorschlags ist die Trennung der Richtlinie (Was ist das Ziel der Förderung?) von der Ordnung (Wie und mit welcher Priorität wird gefördert?).

Wichtige inhaltliche Kernpunkte sind:

  • Die Förderung muss das soziale Miteinander und den sozialen Zusammenhalt im Fokus haben.
    Sie muss ein Instrument sein, das Aktivitäten/Projekte fördert, welche der Gesamtgemeinde dienen und sie in ihrer Entwicklung nachhaltig unterstützen.
  • Ein besonderes Augenmerk muss auf der Jugendförderung liegen.
  • Die Förderung muss jährlich unter dem Haushaltsvorbehalt stehen.
  • Investitionsförderungen sollen weiter möglich sein, größere Investitionen (z.B. Neu-/Umbauten von Sportanlagen) müssen jedoch außerhalb der Förderrichtlinie über den Gemeinderat separat beschlossen werden.
  • Die Investitionsförderung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinie soll 10% der Investitionssumme, maximal jedoch 5000 € betragen.
  • Eine Transparenzregelung soll dafür sorgen, dass die Förderung richtlinienkonform erfolgt.
  • Umwelt- und Klimaschutz müssen als Förderkriterien aufgenommen werden. Projekte/Aktivitäten, die damit nicht vereinbar sind, sollten von der Förderung ausgeschlossen sein.
  • Die Fördergrundsätze müssen das Prinzip der gegenseitigen Verpflichtung herausstellen (z.B. aktives Mitgestalten des Gemeindelebens, Kooperationsprinzip).
  • Regelungen zum Gerechtigkeitsgrundsatz und Empfängerkreis sind so zu formulieren, dass kleinere und jüngere Vereine keine Benachteiligung erfahren, es soll jedoch weiterhin keine Förderung für politische und religiöse Organisationen sowie Fördervereine erfolgen.
  • Der Ablauf des Förderverfahrens muss klar geregelt sein (Antragstellung, Prüfung, Genehmigung, Beteiligte).
  • Für den Fall einer Vereinsauflösung bzw. der Veräußerung von geförderten Investitionen müssen klare Regelungen zur Rückzahlung von Fördergeldern getroffen werden.

Leider fanden unsere Vorschläge bei den Vorberatungen keine Mehrheit bei den Ausschussmitgliedern der anderen Fraktionen, weshalb sie im den Vereinen vorgestellten Entwurf nicht berücksichtigt wurden.
Vielfältige Rückmeldungen nach der Informationsveranstaltung zeigen uns aber, dass dieser Entwurf nicht ausgereift und daher verbesserungsbedürftig ist.

Wir werden uns deshalb weiter in den politischen Gremien für unsere Ideen und Vorschläge starkmachen.

Gerade in Anbetracht der ungewissen Zukunft für den kommunalen Haushalt und der gesellschaftlichen Herausforderungen muss die Vereinsförderrichtlinie grundsätzlich umgestaltet werden.

Dabei sind wir weder für eine „Gießkannenförderung“ noch die für Beibehaltung von „Gewohnheitsrechten“, sondern stehen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuermitteln und eine faire Gleichbehandlung aller Vereine basierend auf transparenten Regeln.

Die Ideen unser Arbeitsgruppe sowie unseren Entwurf zur Neugestaltung der Vereinsförderrichtlinie finden Sie auf unserer Homepage www.gruene-muehlhausen.de in der Rubrik Gemeinderat.

Kategorie

2020 | Finanzen | Gemeinderat | Soziales & Vereine