
28.01.26 –
In einem Beitrag der AfD in der Gemeinderundschau vom 22. Januar 2026 wird die Erhöhung der Kreisumlage scharf kritisiert – und in einem Atemzug mit den gestiegenen Wasser- und Abwassergebühren in der Gemeinde Mühlhausen genannt. Diese Verknüpfung klingt zunächst eingängig, ist sachlich aber falsch und trägt eher zur Verwirrung als zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger bei.
Tatsächlich handelt es sich bei den Wasser- und Abwasserentgelten um öffentlich-rechtliche Kommunalabgaben, die auf Satzungen beruhen und strikt nach dem Verursacherprinzip erhoben werden. Sie dienen ausschließlich dazu, die Kosten für die Wasserver- und Abwasserentsorgung – also Leitungsnetz, Kanalisation, Kläranlagen und Betrieb – zu decken. Die Gemeinde darf hier weder Gewinn noch Verlust erwirtschaften; die Gebührenrechnung ist eine reine Kostenrechnung, keine versteckte Steuerquelle. Die Gebührensätze ergeben sich nach einer ausführlichen Kalkulation, die durch einen externen Gutachter erstellt wird und im Ratsinfosystem öffentlich abrufbar ist.
Die Kreisumlage ist etwas völlig anderes: Sie ist eine Umlage, die die Gemeinden an den Landkreis zahlen, damit dieser seine Aufgaben etwa im Bereich Soziales, Schulen oder Infrastruktur finanzieren kann. Wer hier Wassergebühren und Kreisumlage in einen Topf wirft, erzeugt einen falschen Eindruck – nämlich den, die Gemeinde Mühlhausen „kassiere“ über die Wasserrechnung zusätzliche Mittel für andere Zwecke. Genau das ist nicht der Fall.
Eine offene Debatte über die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger ist wichtig. Sie setzt aber voraus, dass grundlegende Begriffe stimmen. Wer Steuern, Gebühren und Umlagen durcheinanderbringt, trägt nicht zur Transparenz der kommunalen Finanzen bei, sondern schürt Misstrauen.
Steuern, Gebühren – was ist was?
Zur Einordnung hilft ein kurzer Blick auf die wichtigsten Unterschiede:
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