
06.04.26 –
In der letzten Sitzung des Gemeinderats stand u. a. eine Diskussion und Abstimmung über das weitere Vorgehen in der Gemeinde mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo-Gesetz) auf dem Programm.
Das Gesetz trat im Oktober 2025 in Kraft und soll die Wohnungsnot mildern, durch einfachere, schnellere und damit preiswertere Bauplanung.
Der zentrale neue § 246e BauGB erlaubt Gemeinden, temporär vom Baugesetzbuch abzuweichen, um Wohnraum durch Neubau, Umbau, Aufstockung oder Umnutzung (z. B. Büros zu Wohnungen) zu schaffen. Änderungen an § 31 und § 34 BauGB erleichtern Abweichungen von Bebauungsplänen ohne langwierige Verfahren, sofern die Gemeinde zustimmt und Umweltauswirkungen gering sind. Für unsere Gemeinde ist es nun wichtig, den Umgang mit diesen Änderungen zu bestimmen, und durch gewisse Leitlinien eine effizienten Umgang damit zu erreichen. Die Verwaltung stellte einen Entwurf dazu vor. Alle Fraktionen waren für einen besonnenen Umgang mit den neuen Möglichkeiten. Auch die Notwendigkeit entsprechende Anfragen schnell zu entscheiden, wurde hervorgehoben, da nach drei Monaten ohne Entscheidung die Anfrage automatisch als genehmigt gilt. Wichtig ist zu betonen, dass die Gemeinde solchen Anfragen zustimmen kann(!), aber nicht muss. Wenn eine Anfrage nicht zu den städtebaulichen Vorstellungen in der Gemeinde passt, kann diese auch trotz Bauturbo abgelehnt werden.
Folgende Leitlinien sieht der Entwurf der Gemeinde nun vor:
Außerdem legt der Vorschlag der Gemeinde fest, dass (wie bisher) der Ausschuss für Umwelt und Technik darüber entscheiden wird.
In der Stellungnahme unserer Fraktion betonte Marc Genter, dass wir mit dem beschriebenen Vorschlag übereinstimmen und dankte auch für die gute Zusammenfassung zum Thema, die Sebastian Haussmann präsentierte.
Allerdings vermissen wir Grünen eine Leitlinie, die wir auch bei uns in der Gemeinde für wichtig halten: das Stadtklima. In seinen Ausführungen legte Marc Genter dies nochmal dar, und stellte den Antrag, eine solche Leitlinie zusätzlich mit aufzunehmen. Diese würde Folgendes vorsehen:
Umsetzung von Maßnahmen, welche über die im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren zu erfüllenden Auflagen hinaus eine klimafreundliche und klimaresiliente Siedlungsentwicklung fördern. Flächen, die bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Klimaresilienz leisten, sind dabei in besonderem Maße zu schützen.
Durch eine klimafreundliche und klimaresiliente Siedlungsentwicklung wird die Gesundheit heutiger und zukünftiger Generationen sowie eine langfristig positive Entwicklung der Kommune sichergestellt.
Leider wurde unserem Antrag nach anhaltender Diskussion durch nicht zugestimmt. Auch ein weiterer Antrag zum Einfügen einer Leitlinie für die Schaffung und Förderung von bezahlbarem Wohnraum fand keine Unterstützung.
So werden wir in Mühlhausen nun mit den obigen Leitlinien den Bauturbo umsetzen. Hoffentlich erzielen diese Maßnahmen die gewünschte und erhoffte Wirkung.
(MG)
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