
01.05.20 –
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt unser aller Leben in einem Ausmaß, dass wir uns bis vor kurzem so nicht hätten vorstellen können. Die von der Landesregierung verordneten Maßnahmen, insbesondere das Kontaktverbot, wirken sich auch auf die Arbeit in den Kommunen und Landkreisen stark aus. Es ist aber gerade in diesen Zeiten absolut notwendig, dass die Kommunalparlamente handlungs- und beschlussfähig bleiben.
Wirtschaft und Arbeitswelt, Wissenschaft und Bildung, Mobilität und Umwelt – kaum ein Bereich des täglichen Lebens, in dem sich durch den digitalen Wandel keine Veränderung abzeichnet, die kommunalen Gremien sollten hier nicht außen vor gelassen werden.
Nach längeren Gesprächen mit dem Koalitionspartner ist es der GRÜNEN Landtagsfraktion daher jetzt gelungen, uns auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung zu verständigen. Damit ist die Handlungsfähigkeit der Kommunalparlamente für die Dauer der aktuellen Corona-Pandemie, aber auch vorsorglich für zukünftige Ausnahmesituationen gesichert.
Die wesentlichen Änderungen sind:
Der Gesetzesentwurf wird am 29. April 2020 und 7. Mai 2020 in 1. und 2. Lesung beraten und nach dem erklärten Willen des Landtags beschlossen werden. Das Gesetz tritt danach mit Verkündung rasch in Kraft.
Mit diesen Gesetzesänderungen sind die Voraussetzungen für Videokonferenzen nun niederschwellig und klar formuliert und kommunale Gremien können entsprechende Beschlüsse rechtssicher in Videokonferenzen fassen.
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