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04.04.22 –
Gemäß den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation WHO errechnen sich die jährlichen Gesundheitsschadenskosten durch Lärmimmissionen in Mühlhausen auf 97.000 Euro, so Herr Köhler vom Ingenieurbüro „Koehler & Leutwein“ bei der Vorstellung der Lärmaktionsplanung auf der letzten Gemeinderatssitzung. Bereits im Jahr 2002 hat das EU-Parlament die Umgebungslärmrichtlinie beschlossen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu mindern. Dieser Richtlinie folgend ermittelte das Ingenieurbüro die Umgebungslärmpegel und die daraus resultierende Betroffenheit der Bevölkerung. Die Kartierung des Straßenverkehrslärms auf Basis von im Oktober 2018 erhobenen Verkehrszahlen zeigte, dass in Mühlhausen und Rettigheim entlang der Durchgangsstraßen hohe gesundheitsgefährdende Lärmemissionen vorliegen, und das trotz Entlastung der Ortsdurchfahrt durch die B39-Südumgehung.
Der Lärmaktionsplan schlägt Lärmminderungsmaßnahmen durch Ausweisung von Tempo-30-Zonen auf den Durchgangsstraßen in Mühlhausen und Rettigheim vor. In Tairnbach sind laut Berechnung keine Immissionen zu verzeichnen, die nach Fachrecht lärmmindernde Maßnahmen in Form von verkehrsrechtlichen Anordnungen erlauben. Für die Dauer eines Monats wird nun der im Gemeinderat vorgestellte Lärmaktionsplan öffentlich ausgelegt und der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben, weitere Anregungen und Stellungsnahmen abzugeben.
Gemeinderat Gerhard Welker begrüßte in seiner Stellungnahme für die Grüne Fraktion die Aufstellung des Lärmaktionsplans, da die in Rettigheim bereits ausgewiesene Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Östringer und Rotenberger Straße rechtlich abgesichert und die Tempo-30-Zone auf der Hauptstraße in Mühlhausen nach Westen und Osten verlängert wird. Neben der Lärmminderung steigere diese Maßnahme die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer deutlich. Laut Verkehrszählung sei die Anzahl des Quell- und Zielverkehrs in Mühlhausen erschreckend hoch, das Verhalten der motorisierten Bevölkerung müsse sich dringend ändern, so Welker. Viele Wege innerorts, die heute mit dem Auto gefahren werden, könnten zu Fuß, mit dem Fahrrad und auch bequem mit dem E-Bike zurückgelegt werden. Man müsse sich nur mal die Frequentierung der Parkplätze vor der Schule, den Kindergärten und den Supermärkten anschauen, um das Ausmaß des gedankenlosen Umgangs mit dem Auto anzuschauen. Außerdem bedauerte Welker, dass die Straßenverkehrsordnung weiterhin Tempo 50 innerorts als Regelgeschwindigkeit vorsieht und Tempo 30 nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt ist. Leider konnten sich bisher auf Bundesebene die Unterstützer einer Regelgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts nicht durchsetzen.
Kategorie
2022 | Gemeinderat | Mobilität | Umwelt