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Wählen wir „unecht“? Darf ich nur für meinen Teilort abstimmen? Wieviele Stimmen habe ich überhaupt?
Für die Gemeinde Mühlhausen gilt die sogenannte „Unechte Teilortswahl“. Alle drei Teilorte (Wohnbezirke) Mühlhausen, Rettigheim und Tairnbach erhalten eine festgelegte Anzahl von Sitzen:
Insgesamt hat unser Gemeinderat also 20 Sitze.
Die Kandidatenlisten werden nach Teilorten getrennt aufgestellt. Jede Wählerin, jeder Wähler hat 20 Stimmen und kann diese auf alle Kandidat*innen verteilen, unabhängig vom Teilort. Dabei müssen einige Randbedingungen eingehalten werden, damit die Wahl nicht ungültig wird:
Listenübergreifend können die Wähler durch das sogenannte Panaschieren wählen. Dabei verteilen sie ihre Stimmen über die Wahlvorschläge hinweg, also von Liste A, B und C. Dafür können entweder die Namen der Kandidaten einer anderen Liste auf einem Wahlvorschlag gesammelt werden, oder aber die jeweiligen Wahlvorschläge abgeben werden.
Natürlich kann man auch genau den Stimmzettel für einen Wahlvorschlag abgeben. Dann werden die Stimmen gleichmäßig auf die einzelnen Kandidaten verteilt: Eine Stimme pro Kandidat und die maximale Anzahl pro Teilort. Sind auf einer Liste weniger Kandidaten vertreten, verfallen die übrigen Stimmen.
Im ersten Schritt werden alle Stimmen einer Liste in einem Teilort addiert und nach dem Höchstzahlverfahren von Sainte-Laguл/Schepers verteilt. Dazu werden die addierten Stimmenzahlen durch die Zahlen 1,3,5,7,9,11 … geteilt. Die so errechneten Zahlen werden der Größe nach durchnummeriert, bis die jeweilige Anzahl von Sitzen des Teilorts erreicht sind. Damit weiß man, welcher Liste wieviele Sitze im Teilort zustehen.
Beispiel: In einer Teilort sind zwölf Gemeinderatssitze zu vergeben. Drei Wahlvorschläge sind zugelassen, die Gesamtstimmenzahlen ihrer jeweiligen Bewerber führen zu folgenden Zahlen:
Wahlvorschlag A 6.000 Stimmen, Wahlvorschlag B 4.000 Stimmen, Wahlvorschlag C 3.000 Stimmen
Die Verteilung ergibt dann folgendes Bild:
Wahlvorschlag | A | B | C |
:1 | 6000 (1) | 4000 (2) | 3000 (3) |
:3 | 2000 (4) | 1333 (5) | 1000 (7) |
:5 | 1200 (6) | 800 (9) | 600 (11) |
:7 | 857 (8) | 571 (12) | 429 |
:9 | 667 (10) | 444 | 333 |
:11 | 545 | 364 | 273 |
5 Sitze | 4 Sitze | 3 Sitze |
Die Zahlen in Klammern zeigen die jeweiligen Höchstzahlen an. Pro Liste sind nun die Bewerber mit den jeweils höchsten Stimmenzahlen für den Teilort gewählt.
Im zweiten Schritt werden die Stimmen aller Teilorte pro Liste addiert und wie oben verteilt, natürlich betrachtet auf die Gesamtzahl der Sitze in der Gemeinde. Ergibt sich in diesem zweiten Schritt, dass eine Liste im ersten Schritt mehr Sitze bekommt, als ihr nach der zweiten Berechnung zustehen, wird ein Verhältnisausgleich geschaffen. Dadurch erhöht sich die Sitzanzahl im Gemeinderat.
Diese Zusammenfassung stellt keine rechtliche Darstellung dar, sondern ist ein unverbindlicher Versuch, die wichtigsten Punkte zusammenzustellen. Für die rechtlichen Grundlagen und rechtlich verbindliche Aussagen muss die unten genannte Quelle herangezogen werden.
Quelle: https://www.kommunalwahl-bw.de